Vermietung von Reisemobilen unter nachstehenden Bedingungen

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung eines Wohnmobils mit entsprechendem Zubehör. Reiseleistungen oder generell andere Leistungen schuldet der Vermieter in keiner Art und Weise.

1. Miete

Die Miete beginnt und endet immer beim Standort des Vermieters, welcher Im Püntli 20, 8535 Herdern, ist. Kann ein Wohnmobil wegen unvorhergesehenen Umständen (z. B. Unfall durch den Vormieter) dem Mieter nicht zur vereinbarten Zeit/Datum oder überhaupt nicht zur Verfügung gestellt werden, stellt der Vermieter nach Möglichkeit und sofern vorhanden, einen Ersatzwagen zur Verfügung. Ein Ersatzwagen kann aber nicht garantiert werden. Falls kein Ersatzfahrzeug vorhanden ist und der Mieter kein Ersatz übernehmen kann oder will, ist der Vertrag sofort ungültig und der überwiesene Mietbetrag wird vollumfänglich zurückerstattet. Der Vermieter kann keinesfalls wegen Nichteinhaltens des Vertrages verantwortlich oder schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Der Ausfall eines oder mehrerer Geräte unterwegs (Kühlschrank, Boiler, Heizung, Wasserpumpe etc. – Aufzählung nicht abschliessend) beziehungsweise des Reisemobils unterwegs berechtigt nicht zu einer Schadenersatzforderung oder Minderung des Mietpreises. Der Vermieter stellt beim Ausfall eines Reisemobils nach Möglichkeit ein Ersatzwohnmobil aus seiner Mietflotte zur Verfügung. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. Ist eine Verlängerung der Miete gewünscht oder notwendig, ist eine schriftliche Bewilligung vom Vermieter vor Ablauf der abgemachten Miete nötig. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen zum Warentransport (grosse, schwere Gegenstände) verwendet werden. Für das Nichtüberschreiten des Fahrzeug-Gesamtgewichtes ist der Mieter in jedem Fall alleine verantwortlich. Im Reisemobil darf nicht geraucht werden. Haustiere sind gestattet, für den zusätzlichen Reinigungsaufwand berechnen wir CHF 80.–. Bussen und Mautgebühren gehen zu Lasten des Mieters und müssen mit einer Bearbeitungspauschale von CHF 10.– (Inland) und CHF 15.– (Ausland) weiterverrechnet werden.

2. Fahrer

Sind Mieter und Lenker nicht identisch, haftet grundsätzlich immer der Mieter. Lernfahrten, Fahrten für sportliche Zwecke und Fahrten in Unruhe- oder Kriegsgebiete sind strikt untersagt. Der Mieter/Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und mindestens 2 Jahre im Besitz des Führerausweises sein.

3. Haftpflichtversicherung

Die Reisemobile sind haftpflichtversichert. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1’000.– pro Ereignis. Der Selbstbehalt geht zu Lasten des Mieters.

4. Vollkaskoversicherung

Beim Ereignis Kollision gilt ein Selbstbehalt von CHF 2’000.– pro Ereignis. Der Selbstbehalt geht zu Lasten des Mieters. Schäden, welche von der Versicherung nicht übernommen werden, müssen dem Mieter belastet werden. Schäden am Innenausbau, am Inventar, an der Markise, am Fahrradträger sowie Glasbruch, welcher über die Kaskoversicherung nicht abgedeckt ist, gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters. Dasselbe gilt für jegliche Schäden an den Reifen.

5. Annullation

Eine Annullierung muss schriftlich erfolgen und wird von uns ebenfalls schriftlich bestätigt. Es entstehen für Sie folgende Annullationskosten:

  • 30 % des Mietpreises vom Vertragsabschluss bis zum 60. Tag vor Mietbeginn
  • 50 % des Mietpreises vom 59. bis und mit 31. Tag vor Mietbeginn
  • 70 % des Mietpreises vom 30. bis und mit 18. Tag vor Mietbeginn
  • 100 % des Mietpreises ab dem 17. Tag vor Mietbeginn

Wir empfehlen eine Annullationsversicherung abzuschliessen. Bei einer Vertragsauflösung sind in jedem Fall CHF 100.– für unsere Aufwendungen zu bezahlen.

6. Beschädigung des Reisemobils und Zubehör

Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass der Wagen bei Mietantritt von ihm geprüft und in Ordnung befunden wurde. Es wird ein Fahrzeug-Übergabeprotokoll erstellt, welches einen festen Bestandteil des Mietvertrages darstellt. Der Mieter trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, welche dem Reisemobil samt Zubehör während der Mietzeit zustoßen. Es kann eine Aufwandsentschädigung von CHF 100.– verrechnet werden.

Ist eine Reparatur des Wagens nötig, für die der Mieter aufzukommen hat, muss bei Bedarf eine angemessene Entschädigung für eventuell entstandenen Minderwert verrechnet werden. Bei Fahrzeugbeschädigungen (z. B. Einbruch, Vandalismus oder Schäden durch höhere Gewalt) ist zwingend ein Polizeirapport inklusive Fotos erstellen zu lassen. Die Unterlagen müssen dem Vermieter spätestens bei der Rückkehr übergeben werden. Der Vermieter muss sofort informiert werden.

Ist eine Reparatur während der Mietzeit erforderlich, muss der Vermieter orientiert werden bzw. dessen Reparaturfreigabe eingeholt werden. Für die Vergütung muss bei der Rückkehr eine detaillierte Rechnung vorgelegt werden, ansonsten entfällt jeglicher Anspruch. In der Regel haben einige unserer Reisemobile eine laufende europaweite Garantie. Der Mieter verpflichtet sich, bei einer Reparatur am Chassis einen entsprechenden Markenvertreter (je nach Mietfahrzeug, Fiat, Ford, Peugeot, Citroën, VW, Mercedes etc.) aufzusuchen und die Reparatur zwingend auf Garantie (also kostenlos, falls möglich) ausführen zu lassen. Wir als Vermieter können nachträglich keinen Garantieanspruch geltend machen und können Ihnen den Rechnungsbetrag deshalb nicht vergüten.

Bei Rückgabe des Reisemobiles wird wiederum ein Protokoll erstellt. Verdeckte oder unbemerkte Schäden am Reisemobil und Zubehör, welche durch uns innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe festgestellt werden, müssen an Sie weiterverrechnet werden. Ein allfälliger Defekt an einem Reifen fällt nicht unter Garantie und geht zu Lasten des Mieters.

7. Unfall

Bei einem Unfall sind ebenfalls immer die Polizei und der Vermieter zu benachrichtigen. Auf den Namen des Vermieters dürfen keine Schuldanerkennungen ausgestellt werden.

8. Haftung

Der Vermieter haftet keinesfalls bei Unfällen, Beschädigungen oder Verlust von Gepäck und anderen Gegenständen oder Personenschäden.

9. Reservation

Innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. Die Kaution kann bei Fahrzeugübergabe in bar oder per Twint entrichtet werden. Diese wird dem Mieter bei schadenfreier Rückgabe des Reisemobils in der Regel nach 3 Tagen mittels Twint oder Banküberweisung zurückerstattet.

10. Fahrzeug-Übergabe

Das Fahrzeug wird Ihnen in sauberem Zustand und mit einer Instruktion der wichtigsten Funktionen übergeben. Aus hygienischen Gründen haben wir alle Schlafplätze mit Leintüchern inkl. Hygieneunterlage abgedeckt.

11. Fahrzeug-Rückgabe

Das Fahrzeug soll besenrein zurückgegeben werden (Grill und Kaffeemaschine, falls mit dabei, sauber gereinigt). Während der Miete aufgetretene Mängel sind uns unmittelbar zu melden.

12. Schlussbestimmungen

Preisänderungen, Änderungen der Mietbedingungen und der technischen Angaben, Irrtum und Modellwechsel unsererseits sind vorbehalten. Gerichtsstand ist beim Geschäftssitz des Vermieters in Frauenfeld.

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